Die Fährtürme von Trittenheim

Die Fährtürme von Trittenheim sind das einzig erhalten gebliebene Fährturmpärchen an der Mosel zwischen Perl und Koblenz. Sie sind schon zu kurfürstlicher Zeit nachgewiesene Bauten an beiden Seiten des Moselufers.

Die Fährtürme dienten als Behausung und Wohnung des Fährmannes oder Fergers und als Verankerung für das Seil der Pontenfähre (lateinisch: pons = Brücke). Damit sind die Fährtürme Zeugnis eines Pontenfährbetriebes von ca. 1829 bis 1908/09, dem Jahr der Fertigstellung der ersten Moselbrücke von Trittenheim.

Die Fährtürme von Trittenheim wurden im November 1991 endgültig von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Denkmalschutz gestellt. Es handelt sich um 2 verputzte quadratische Türme, Anfang des 19. Jahrhunderts erbaut mit spitzen Schieferdächern und Fenstern.
Der ortsseitig gelegene Turm hat 4 Geschosse und verfügt über einen Zugang aus dem Dachgeschoss zum alten Brückenhäuschen, wo man zeitweise zur Finanzierung der ersten Brücke einen Brückenzoll entrichten musste. Einen zweiten Zugang zum Turm gibt es von der Moselpromenade aus. Fenster und Türen sind sandsteingerahmt.

Nach denkmalgerechter Restaurierung wurde der linke Fährturm im Mai 1994 als Fährturmgalerie eingeweiht, wobei auf die passende Farbgebung und Gestaltung der Fenster nach historischen Vorlagen geachtet wurde.

Der rechte Fährturm ist nur zweigeschossig und verfügt über einen hangseitig gelegenen Zugang. Auch dieser Fährturm wurde in 2000/01 denkmalgerecht restauriert. Hier wurde auch das komplette Dach neu eingedeckt.